Tosterglope im Mittelalter und Neuzeit

Das Land zwischen der Ilmenau und der Altmark wurde ab dem 12. Jahrhundert wieder stärker besiedelt (Binnenkolonisation). Die Bevölkerung bestand aus sächsischen und „wendischen“ Bauern.

Auch in der Nähe der heute noch bestehenden Ortschaften Barskamp, Dahlenburg, Walmsburg und Thomasburg wurden neue Dörfer gegründet. Man kann heute sagen, dass die ältesten Siedlungsnamen mit „-heim“ enden. Dann folgten die auf „-ingen „, „-stedt“, „-hausen“ und „-dorf“. Noch jünger sind die Orte mit den Endungen „-horn“, „-holz“, „-loh“, „-brot“, „-feld“ und besonders „-rode“ (oder „-rade“), sowie „-horst“ und „-hagen“. Sie geben Zeugnis von dem Vordringen des Menschen in ehemals stark bewaldete Gebiete, die zuvor gerodet werden mussten. Die Rundlingsdörfer aus dem Wendland sind nicht (wie in der heimatkundlichen Literatur oft behauptet) slawischen Ursprungs, sondern planmäßig angelegte Dörfer aus dem Mittelalter. Zu diesen Dörfern gehört auch Tosterglope.

Erstmalig Urkundlich erwähnt wurde es im Lüneburger Lehnregister von 1330/52. als Toregelop (Totzeglop), es ist aber wahrscheinlich noch ein- bis zweihundert Jahre älter. Zu den ältesten Häusern gehörte wohl das des Schulzen (Bürgermeister). Wahrscheinlich waren es immer um die 4 Vollhöfe, die im laufe der Zeit durch Teilung zu Halb-, Drittel- oder Viertelhöfen geworden sind.

Unser Ort wurde in einer Senke gebaut, wo der Boden eine gute Güteklasse besaß. Er besteht aus Lehm bzw. lehmhaltigen Sand, auf dem man gut Getreide und andere Feldfrüchte anbauen konnte, und der auch als Weidegrund für die Tierhaltung geeignet war. Der Grundwasserspiegel ist hier immer noch sehr hoch, das beweisen die vielen Teiche, die bei den Höfen als Feuerlöschteiche oder als Viehtränke angelegt und genutzt wurden. Der Name Tosterglope ist eigentlich für die Gegend ein sehr ungewöhnlicher Name, er lässt sich nicht eindeutig zu den wendischen oder auch den sächsischen Ortsnamen zuordnen.

Kühnel hält den Namen zwar für slawisch, allerdings erachtet auch er die Erklärung für schwierig.

Was von seiner Deutung Tosterglope (Tlstoglovy bzw. –cholpy)  = „die leeren Burschen“ zu halten ist, mag dahingestellt bleiben.

Auf einem Sprachforschertreffen in Bremen, übersetzte der Slawist Professor Ernst Eichler aus Leipzig im Jahre 1990, Tosterglope als die “magere Menschen“. Nach dänischen (altjütischen) Gesetz bestand das Dorf aus Tosten = Gehöften und dem Forta = Dorfplatz der zur Sammelstelle für Vieh beim Aus- und Eintreiben und dessen sommerlichen Nächtigungen diente. Auf dem Dorfplatz waren Dorfbrunnen, die Tränke und der Dingstein.

In den 1993 u. 95 erschienene Bücher des Slawisten Friedhelm Debus, mit dem Titel „Deutsch- slawischer Sprachkontakt im Lichte der Ortsnamen“ (Mit besonderer Berücksichtigung des Wendlandes),wurde der Ortsname Tosterglope als „leere Burschen“ mit den von Paul Kühnel 1982 gleichgesetzt. Das ehemaligen Staatsarchiv Potsdam (DDR) 1988 und das Stadtarchiv Feldkirch in Österreich 1995, schlugen vor den Namen Tosterglope etymologisch zu deuten, das soll heißen, das man in Städte- und Flurnamen weiter suchen solle. Eine etyologische Ausbeutung würde das Feld „Blume / Staude“ und „Kugel / schneiden“ ergeben.

1. „Dost“ ist ursprünglich Bezeichnung für das „Origanum vulgare“ (althochdeutsch : dost (o), thosto, thosta ; Mittelhochdeutsch doste, toste), wandelt sich dann in der Bedeutung zu „Strauß / Büschel „allgemein. Schwäbisch doste = Blumenstrauß, bairisch dosten = Busch. Dänisch Tost, schwedisch dosta = „Wilder Majoran“, beides Entlehnungen aus dem Deutschen.
2. „Globus / Kolben / klieben“. Wortfeld steht für kugelig einerseits und für schneiden anderseits. In der Fügung bedeutet dies: Kugelförmige Büschel oder Büschel zum (Ab) Schneiden (und Majoran ist in der Tat kugelig). Herkunft als zunächst Gemarkung und dann Siedlungsnamen evtl. wegen botanischer Gegebenheiten der Gegend oder aus einem Wappenschild der Lehnsherren.

Quelle: Kluge, Etymologisches Wörterbuch der Deutschen Sprache. Friedrich Müller und der Verfasser schlugen vor, den Namen aus deutschem Namensbestandteil heraus zu erklären.

Man könnte den Namen der Siedlung auf folgende Form zurückführen und aufgliedern: t(o) – oster – g(e)lope. „Oster“= altsächsiche Form „ostar“ = „im Osten“ oder: „nach Osten“. „gelope“ = im Mittelniederdeutsch gibt es das Wort „gelop“ in der Bedeutung „der Lauf“. In dem Ortsnamen Tosterglope wäre der Namensbestandteil „gelope“ in Anlehnung an den Flussnamen der Lopau zu deuten.

Ludwig Bückmann hat diesen bereits als „Flusslauf“ aufgefasst. Dr. Ludwig Schneider (Schneider 1988, S. 23) hat sich dem angeschlossen. Er vermutet als Ausgangswerte „Lopa/Lope“ mit der Bedeutung „Quelle“, aus der sich später unter Umdeutung des „a“ von „Lop-a“ die Form „Lop-au“ entwickelt hätte. Bezogen auf Tosterglope müsste man das „gelop“ als „Wasserlauf“ auffassen. „To- oster- gelope“ wäre demnach zu deuten als eine an der Stelle liegende Siedlung, die sich an dem ostwärts laufenden (fließenden) Bach (Gewässer) befindet. Als Erhärtung der hier vorgelegten Deutung von Tosterglope, könnte man noch die Tatsache heranziehen, dass es den bei Kirchgellersen entspringenden „Osterbach“ gibt, der tatsächlich nach Osten fließt und unterhalb von Heiligenthal in die Oedeme (den so genannte Hasenburger Bach) mündet. (An dieser Stelle sei dem verstorbenen (1998) Herrn Dr. Ludwig Schneider aus Lüneburg für die Bestätigung unserer Namenserklärung herzlich gedankt.)

Wir vermuten, dass es sich bei diesem Bach, dem Tosterglope seinen Namen verdankt, um den Barnbecker Bach handelt. Man könnte auch den am Augustenhof liegenden Teich, von dem aus einst ein Bach über Köhlingen nach Reßeln geflossen ist, in Betracht ziehen.

Genaues werden wir wohl niemals erfahren, zumindest jedoch erscheint es als eine logische Erklärung, was von den anderen, auf die später noch zurückzukommen sein wird, kaum gesagt werden kann.

Namensverwandtschaften sind auch zu finden, z. B. in Österreich, wo es die Ortschaft Tostern gibt, die in der Stadt Feldkirch/ Ahlberg eingegliedert ist (es besteht Schriftverkehr). In Norwegen ist es die Ortschaft Tosterup, und in Dänemark der Ort Tostenaes.

Wie bereits erwähnt, wurde Tosterglope 1330/52 als To Totzeglop erwähnt, ist aber wahrscheinlich noch ein- bis zweihundert Jahre älter.

Die Häuser (Vollhöfner*) wurden so angelegt, dass der Stallteil zur Dorfmitte zeigte und so irgendwann einen Kreis entstand. Es gab nur eine, aller höchstens zwei Zufahrten in dem Rundling hinein, so dass das Vieh auch getrost in der Dorfmitte herumlaufen konnte. Um 1870 wurden von der Gemeinde Wege zwischen den Höfen neu angelegt, da früher jeder das Recht hatte über den Hof des anderen zugehen oder sein Tiere zu treiben. Da die Bauern es nicht mehr duldeten, mussten neue Wege geschaffen werden. Jeder Bauer gab wenn es nötig war einen kleinen Teil seiner Hoffläche ab, dieses wurde zwischen Tiedemann und Kimstedt so wie über den Hof von J. F. Meyer und über die Hoffläche von J. F. Saucke sein Mietshaus (Kurmis).) Im Laufe der Jahrhunderte siedelten sich dann die** Köthner,*** An-, Bei- und Abbauer so wie zuletzt die**** Häuslinge an, und veränderten so die Dorfformen. Im ehemaligen Fürstentum Lüneburg ist im Gegensatz zu den meisten anderen Gebieten Deutschlands immer eine vernünftige Agrarpolitik betrieben worden. Zwar standen hier die Höfe mit geringen Ausnahmen immer unter grundherrschaftlicher Gewalt und Abhängigkeit, aber die Landesherren haben schon frühzeitig alles zur Erhaltung eines gesunden Bauernstandes aber auch zur Wahrung ihrer eigenen Interessen getan. Die Machthaber im Lüneburgschem haben zu verschiedenen Zeiten, wie z.B. 1650,1733 und 1766 durch besondere Verordnungen dafür gesorgt, dass die Bauernhöfe in ihrer bisherigen Größe bestehen blieben. Auch die Zusammenlegung mehrere Hufen zu einem Hof wurde nicht gestattet, weil die Stellen nach Größe und Güte so waren, dass sie nur eine Familie Brot und Lohn gewähren konnten.

Zudem förderte dies gegen Ende des 18. und Anfang des 19. Jahrhunderts die durchgreifende Umgestaltung die Landwirtschaft außerordentlich. Vor allem wurden die Verhältnisse zwischen Grundherren und Bauern neu geregelt. Bisher waren die unter der Grundherrschaft stehenden Bauern hörig gewesen oder wie man gemeinhin sagte: „Leibeigene“.

Sie hatten weder freies Verfügungsrecht über sich selbst noch über ihre Kinder oder über ihren Besitz. Im Lüneburgschem ist dieses Grundherrschaftliche Gesetz durchweg sehr unterschiedlich gehandhabt worden. Es verschwand aber erst völlig durch die Ablösungsordnung von 1836.

In Tosterglope wurde die sog. Verkoppelung 1830 vorgenommen. Fortan konnten die Lasten und Abgaben in Geld umgerechnet und mit einer entsprechen – den Kapitalzahlung endgültig abgelöst werden. Bis dahin hatte der Zehnte („Tägen“) abgeliefert werden müssen. Das führte bei schlechter Ernte oft zu großen Verlusten für die Bauern, z. T. auch zu Hungersnöten. Als große Belastung wurde auch der zu leistende Hand- und Spanndienst empfunden, der für die Bewirtschaftung der eigenen Felder oft wenig Zeit übrig ließ. Die Abgabe eines Zehnten lässt sich sehr lange zurückverfolgen; er wurde bereits von Kaiser Karl dem Großen 782 festgelegt. In dieser Verordnung heißt es u. a.:

„Ebenso bestimmen wir nach Gottes Gebot, das alle Adlige, Freie und Liten (Abhängige) den Zehnten ihres Vermögens und ihrer Arbeit der Kirche und den Priestern geben“. Im Bardengau besaß beispielsweise auch das Bistum Verden den Zehnten. Er wurde im Laufe der Geschichte oft verschenkt oder verkauft, so z. B. an die Herzöge, an Kirchen, Klöster usw.. Der Zehntwagen folgte dem Pflug. Vom ungepflügten Land wurde deshalb der Zehnte nicht erhoben. Der Fruchtzehnte musste gegeben werden von allen Feldfrüchten (außer von Flachs und Hanf).

Zwischen 1593 und 1623 wurde die Abgabe von Erbsen, Bohnen und Flachs nach der Einsaat bemessen. Von einen Himpten Erbsen und Bohneneinsaat zahlten sie 16 Schillinge, das war damals ein Taler, von einen Himpten Leinsameneinsaat vier Schillinge. An ständiger Pacht musste von jedem Stück gezahlt werden: Jacobi vier Schil., Michaelis ein Schil., acht Pfennige, Martini einen Schil., Weihnachten einen Schil., acht Pf., ferner jährlich einmal zwei Pf. Gänsegeld. Außerdem jährlich ein Rauchhuhn. (Das Huhn heißt nicht etwa deshalb so, weil es geräuchert war sonderndes ist eine Steuer für den Herd im Hause).

Maße, Gewichte und Geldsorten aus dem 15 Jahrh.

Einen Himbten = ca. 19-21 kg (Roggen und Weizen)
16-20 kg (Gerste)
12-13 kg (Hafer)

Eine Mark = 16 Schillinge (Schil.).
Ein Taler (Tlr.),= 24 Gute Groschen – 36 Mariengroschen – 32 Schillinge. Ein Scheffel= 2 Himpten,= ca. 0,85 Zentner Roggen,= 24 Scheffel,= 1 Wispel. Zwei Himpten Einfall = 1 Morgen,= 120 Quadratruten = 25 a, (1Ruthe =4,66m) Der so genannte Schmalzzehnte erfolgte vom Kleinvieh. In einigen Gegenden musste das 11 in anderen das 10. Kalb oder Ferkel abgeliefert werden. Der so genannte Rottzehnte lag auf einem neu gerodeten und zum ersten Mal umgepflügten Land.

Die Pflichtdienste beim Lehnsherrn bestanden in den sog. “ Hand und Spanndienste“, wie Dünger fahren, Pflügen, Korn und Heu einbringen usw.. Wer diese Dienste nicht persönlich verrichten konnte, konnte es auch mit Geld ausgleichen, was für die Bauern jedoch eine große Belastung und oft nicht zu bezahlen war. Kriege, Seuchen und Hungersnöte gestalteten das Leben der Landbevölkerung noch schwieriger.
Waldreceß über den Barskamper Wald von 1820

Der Receß über den Barskamper Wald wurde am 09.06.1820 mit von den Tostergloper Hauswirte Karl Ludwig Schröder, Jürgen Friedrich Schulze und Johann Heinrich Stern für alle Interessenten der Dorfschaft unterzeichnet. Der Waldanteil der Tostergloper Dorfschaft betrug 338 Ruten. (Chronik Brohmann 1927)

Auszüge aus dem Receß der Dorfschaft Tosterglope vom 6. Sept. 1830.

Vorgeschichte
Georg III. hatte großes Interesse an der Entwicklung der Landwirtschaft in Hannover; sie sollte die englische Höhe erreichen. In Celle wurde 1764 nach englischem Vorbild die Landwirtschaftsgesellschaft gegründet mit Albrecht Thaer an der Spitze, dem ersten Vertreter der rationellen Landwirtschaft in Deutschland. Gemeinsam mit dem Landwirtschaftsdirektor von Bülow auf Essenrode, der die erste Gemeinheitsteilung und Verkoppelung im Lüneburgschen durchführte, wirkte er für beides und bereitete die Teilungsgesetzgebung vor. In Angriff genommen wurden dann wirkliche Reformen, die jedoch zunächst Versuche darstellten, von Geheimrat Gerlach Adolf von Münchhausen, dem Präsidenten der Domänenkammer (1753). Nach Münchhausens Tod gerieten die Verhandlungen schnell wieder ins Stocken. Da kam die französische Revolution mit ihrer unabwendbaren Folge von Geschehnissen, nach ihr die Besetzung unserer Heimat durch die Franzosen. Damals galt hier zur Zeit des Königreiches Westfalen der Code Napoleon, d.i. das Napoleonische Gesetzbuch, nach welchem die Bauern persönlich frei wurden. Nach den Freiheitskriegen aber kehrten die alten Zustände wieder, erst 1831 bewirkte der unermüdliche Herr Stüve, Oberbürgermeister von Osnabrück, unterstützt durch die Wogen der Pariser Juli-Revolution, die Schaffung eines Ablösungsgesetzes, das 1833 Gesetzeskraft erhielt. Alle Dienste und Abgaben wurden gegen einmalige Zahlung des 25fachen des jährlichen Wertes dieser Leistungen für immer abgelöst. Der Bauer wurde freier Mann auf freier Scholle! Das ist das größte Geschenk, das unsere Bauern je erhalten haben. Wie hat sich unser Bauernstand seitdem entwickelt. Das Geld zur Ablösung konnten die Bauern von der Landeskreditanstalt gegen erträgliche Zinsen bekommen.

Mit der Ablösung der Lasten, die auf seinem Hofe ruhten, erwarb der Bauer das volle Eigentumsrecht. Nun befürchtete die Regierung, nachdem die Bindung durch die Grundherrschaft fortfiel, es möchte ein großer Handel mit Höfen einsetzen. Der Staat übernahm die Sorge für die Erhaltung der Höfe, Gerichte und Ämter bekamen Aufsichtsrechte über die Höfe ihres Bezirkes. Der Staat übte also eine gewisse Grundherrschaft aus. Alte Rechtsnormen wurden noch erhalten: Unteilbarkeit der Höfe, Bevorzugung des Anerben, Abfindung der jüngeren Geschwister, feste Bestimmungen über Interimswirtschaft, Altenteil, Abgabe des Hofes usw. Erst Preußen hob dann diese staatliche Grundherrschaft 1874 auf; damit wurden die Bestimmungen eines besonderen bäuerlichen Privatrechts geschaffen: Aufhebung der Geschlossenheit der Höfe, Zuständigkeit der Verwaltungsbehörden für Hofkontrakte usw. Es wurde dann aber ein fakultatives Bauernrecht eingesetzt – das Hannoversche Höfegesetz -, das dem Zerschlagen der Höfe wirksame Grenzen gesetzt hat und daher zu einer wohltätigen Einrichtung für die hannoversche Landwirtschaft geworden ist. Jeder Bauer kann nach diesem Höferecht seinen Hof in die so genannte ‚Höferolle’ bei dem zuständigen Amtsgericht eintragen lassen und schützt ihn so vor der Aufteilung und Überbelastung, falls er kein Testament niederschrieb.

Heute liegen Grundherrschaft, Abgaben und Dienste schon so weit zurück, dass die Nachrichten von ihnen den gegenwärtigen Menschen fast nur wie schlimme Märchen klingen, Albdrücken vermögen sie niemandem mehr zu verursachen. Und sie waren doch durch die Jahrhunderte der sichtbare Ausdruck einer allgemeinen Rechtsform, unter der unsere Vorfahren durch viele Generationen ihre Tage und Jahre verbrachten; sie zogen die engen Grenzen des Lebens, in denen die Bauern arbeiteten und sich mühten, Sonntag und Alltag erlebten, so dass alle jene Verhältnisse zu festen, fast unwandelbaren Lebensformen werden mussten. Und doch waren der Abgaben und Steuern und Dienste so viele, dass diese Menschen Grund gehabt hätten, an solcher vermeintlich von Gott gewollten Abhängigkeit und an solcher geheiligten Obrigkeit auf das frevelhafteste zu zweifeln. Falsch wäre es natürlich nun und durchaus ungeschichtlich gedacht, wollte man das, was Entwicklung und Rechtsauffassung dem Adel an Gütern und Gerechtsamen brachten, dem einzelnen Gliede des Standes als unrechtmäßig erworbenes Gut zur Last legen. Die Lehnsurkunden zeigen, wie in alter Zeit solche Besitzungen erworben wurden. Schwerlich konnte von den Bauern auch die Grundherrschaft an sich, die doch zu einem wirtschaftlichen Fundament des Staates geworden war, bekämpft werden. Nur die Höhe der Belastung konnte umstritten werden.

Auszug:

1. Zur gemeinsamen Benutzung aller 10 Halbhufner, den Kötnern und dem Schullehrer werden im Kleinsch und im Walde je eine Tränkestelle eingerichtet. Auf dem Stubben, wird zum Lehm- und Mergelgraben ein Platz neu erschaffen. Zum Sandgraben die eingerichteten Plätze, am Dorfe und am Neetzberge.
2. Um die Grenzen um die Hofstellen, und zwischen dem einzelnen Feld – Wiesen und Weidenkoppeln können von den einzelnen Interessenten, entweder. Steinmauern, lebende Hecken, Gräben oder Zäune aus Planken und Stacketten verwendet werden.
3. Die öffentlichen Wege und Koppelwege werden gemeinschaftlich Unterhalten. Ferner haben sich die Interessenten zur Bepflanzung der Wegränder mit Bäumen (Eichen, Buchen, Tannen usw.) verpflichtet.
4. Wegen der Anstellung eines Feldhüters oder Aufsehers haben sich die Interessenten darauf geeinigt, dass der Bauermeister (Dorfschulze) diese Aufgabe übernehmen sollte, und dafür den Erbschultzenkamp erhalten solle.
5. Alle Kosten zur Erstellung des Receßes tragen die Interessenten gemeinschaftlich, jedoch jeder nach seinem Anteil. Der Receß wurde am 14.Oktober 1830 durch das königliches, großbritannisch, hannover- sches Landesdionoinen in Celle genehmigt. (Eine Copy der Receßkarte befindet sich im Tostergloper Feuerwehrhaus, die zweite Copikarte und eine Abschrift des Receßes aus dem Jahre 1830 liegt z.Z. bei einem Landwirt in Tosterglope. Die erste Originalkarte und der Receß befinden sich im Landesarchiv in Hannover.)

Nach einer Mitteilung im Amtsblatt vom 05.02.1847 löste sich die Höfner aus Tosterglope, von ihren Lehnsherren von Estorff- Barnstedt mit einem Geldbetrag ab.

Es waren die Halbhöfner :

Hans Heinrich Meyer mit 430 Rth.
Johann Heinrich Hagemann mit 430 Rth.  (ohne Gericht u. Häuslingsgeld)
Heinrich Wilhelm Schröder mit 430 Rth.
Johann Heinrich Paetzmann mit 430 Rth.
Hans Heinrich Schulz mit 430 Rth.
Hans Heinrich Schulz ( Köthner ) mit 78 Rth.
Bartels ( Abbauer ) mit 17 Rth.

Ebenso lösten sich die von Höfner von dem von Estorff- Neetze im Jahre 1847 ab. Es waren:

Johann Friedrich Saucke (Vollhöfner) mit 1300 Rth.
Heinrich Conrad Schäfer (Halbhöfner) mit 650 Rth. (auch Köthner)
Carl Heinrich Scharnhop (Halbhöfner) mit 400 Rth.
Hans Heinrich Thiedemann (Halbhöfner) mit 400 Rth.
Heinrich Christoph Meyer (Köthner) mit 135 Rth.
Adolf Friedrich Bartels (Abbauer) mit 33 Rth.

Sondersteuern (heute Mehrwertsteuer).

Brauchte der Fürst Geld, so rief er seine Landstände (Adelige und Geistliche) zusammen und bat um Bewilligung. Daher hießen diese Geldforderungen Beden. Die Beden haben sich vielfach als Herbst – oder Maibeden erhalten. Die Erhebung war nicht seine Sache, sondern die der Stände. Auch die Reichssteuern, die das Fürstentum zu zahlen auf sich nehmen musste, wurden auf diese Weise aufgebracht, z.B. (Reichspfennig, Türkensteuer, Bier und Tabaksteuer). Die Hauptlast wurde durchweg auf die Bauer und Bürger abgewälzt. Wieder aufgetauchte Urkunden, beweisen das in Tosterglope, der Bier – Tabakkonsum sehr hoch im Kurs standen. Dementsprechend hoch waren auch die Steuern, die die Eingesessenen abzugeben hatten.

Orts- Eingesessene und Lehnsherren der Dorfschaft.

Einer der ersten Lehnsherren der Dorfschaft Tosterglope waren die Herrn von Schwerin, ihnen folgte der Burgmanne Hermann Ribe zu Thune, dann die Herren von Molzan,von Estorff und eine kurze Zeit auch die Herrn von Bodenteich sowie die Kirche zu Barskamp Vermutlich hatten die Burgmanne Hermann Ribe zu Thune schon im Jahre 1295 in Tosterglope Lehnhöfe, in den Jahre 1299 sind die Brüder Heino und Eckehard Ribe als Burgmannen genannt. Für das Jahr 1314 ist wieder Hermann Ribe zu Thune genannt worden (St. Michaelis Urk. 495). Das Burgmannengut der Ribe ging um 1427 in den Händen der von Estorff über.

Der Familienname der Herrn von Estorff wurde im Jahre 1162 in Bardowick mit dem Beiname von Schack = Estorff erwähnt. Die Fam. von Estorff kam wahrscheinlich mit dem Herzog der Sachsen Heinrich den Löwen ins Lüneburgsche, wo sie die Slawen in einem Feldzug bekämpften. Ursprünglich waren sie im Braunschweigschen Raum zu Hause (Urkundenbuch der Stadt Lübeck). Im Jahre 1265 sind die v. Estorff bei einem Verkauf in Lüneburg als Zeugen aufgeführt (Urkundenbuch des Kloster Michaelis zu Lüneburg Nr.90).

Vor 1330 war der jetzige Wohnsitz in Barnstedt schon in Familienbesitz. Im Jahre 1330 hatten die von Moltzan, 5 Höfe in Tosterglope in Lehn. Die von Moltzan (Moldessen) hatten ihren Hauptsitz in Moltzen, Amt Bodenteich,und werden schon 1307/08 in Urkunden erwähnt. Am 30. Nov. 1332, erwarb Engelbert von Tzihusen zwei Güter in Tosterglope (Totzeglop) für 50 Lüneburger Mark von den Brüdern, den Knappen Johann und Burchard von Etzendorf (Neetzendorf). 1333 erwirbt Kn. Segheband der fünfte von Wittorf mit Engelbert von Tzihusen, drei Güter in Tosterglope für insgesamt 50 Hamburger Mark von Otto von Moltzan. 1350 besaßen der Ritter Johann Ribe und seine Söhne Heinrich, Otto, und Hermann drei Höfe in Tosterglope (Tosseglop), die sie am 27.05.1350 an Werner und Hans von Melbeck, Söhne des verstorbenen Hans verkauften. Im Jahre 1352 besaß Segeband v. Wittorf zwei Höfe. Im Jahre 1360 besaß Otto von Moltzan noch zwei Höfe in Tosterglope.  Am 11. März 1399 verpfändeten die Herzöge Bernhard und Heinrich von Lüneburg an die von Estorff (Ludolf und seiner Frau Hille) für 350 m fünf Höfe in Tosseglop von den von Ribe heimgefallenen Güter in Bleckede (Ukb. Lüne 454).  Am 9 März 1399 besaßen die von Estorff fünf Höfe. 1412 hatten die von Estorff acht Höfe, 1459 waren es vier Höfe und 1469 vier Höfe, sowie in Jahre 1499 (20. März) hatten sie in (Tolsterglop) den Hagen. Die Höfe hatten um 1450 etwa die Größe von 30 – 40 Morgen. Dafür mussten sie außer den Zehnten und sonstige persönliche Leistungen jährlich 1 Mark Pachtzinsen bezahlen. Die zu Veerßen erhielten im Jahre 1507 (15. April) in Tosterglope Lehn. Im Jahre 1507 (13. April) teilten sich die Brüder Ludolf und Eggert den Lehn in Tosterglope. Im Jahre 1526 verkaufte Moritz v. Estorff dem Bürger Schele aus Lüneburg die Einkünfte aus seinem Hof zu Tosterglope, den er später wieder zurück kaufte. Am 8. August 1533 besaßen die von Estorff das Dorf „tho Ostegloppe“ mit allem Rechte und dem Hagen daselbst (Hauptlehnbrief der v. Estorff). Als die Fam. von Etzendorf (Neetzendorf) ausstarb, übernahmen die von Spörcken ihre Güter.

Außer Landwirtschaft wurde in Tosterglope auch Holzwirtschaft und das Köhlern als Erwerbsquelle genutzt. Um 1563 wurden im Bleckeder Amtsbuch (Verzeichnis der Gohleute) für Tosterglope 10 Höfe und zwei Köthner aufgeführt. Im Jahre 1597 am 6.8. schrieben die Tostergloper Grundherren Ludolf und Segeband von Estorf, an den Grundherrn des Dorfes Ostermoor, das der Schäfer zu Ostermoor in ihren Wald und Gerechtsamkeit seine Schafe weiden ließe. Er möge doch dafür Sorgen, das dieses nicht wieder vorkommt.

1598 hielten die Herzöge Ernst und Christian von Lüneburg im Barskamper Wald eine Jagd ab, die Bauern mussten sich als Treiber bereithalten. Im Jahre 1634 (30. Oktober) wurden die Sendbrüche des Gerichtes im Lehnbrief erneuert. Auf einer alten Karte (Dahlenburger Museum) aus dem Jahre 1765 gehörte die Gemeinde Tosterglope zu Herzogtum Lauenburg.

Verzeichnis der Hauswirte und Wehrfähigen Männer ab 1412Verzeichnis der Hauswirte und Wehrfähigen Männer ab 1412

Im Jahre 1412:

1. Burmester – Verzeichnis der Landgüter
2. Heyne Rikmers – Depos. der Fam. von Estorff
3. Heyne “ – Luleff von Estorffs desz olden Landtguter 1412 “
4. Meyneke Strom – (Stadtarchiv Lüneburg)
5. Heyneke – Anno incamaionis domini millesimo CCCC XII
6. Tydeke Rykmers – hebbe ik Ludelef van Estoppe de elder myn lant –
7. Jans – gut laten besriven dat myn unde myner kinder Ma –
8.Lange Henneke – neken unde Ludelve mede hort.

Im Jahre 1459 teilen die Urenkel Ludolfs VI. den freien Besitz. ‚Dyt ys my Maneke (Manegold XVIII.) togevallen an der deilinge also ik mit Ludelve (Ludolf XII.) unde Hanse (Johann V.) mynen broderen gedelet hebbe.’ D.h., dies ist mir, Manegold, zugefallen bei der Teilung, als ich mit Ludolf und Hans meinen Brüdern geteilt habe. Er erhält vier Höfe in Tosterglope.

In dieser Urkunde werden auch die Namen der Einwohner auf den Höfen und die Abgaben angeführt. Der Name des Dorfes im Jahre 1459 hieß damals Tostoglup.
Henneke Ludeken 23 sol.,
Drewes Rigmers 28 sol.,
Ludeke Jans 28 sol.
Eyn islik (jeder) eyn half stige eyger (Eier) unde 1 hon. D. h. jeder eine halbe Stiege Eier und ein Huhn. Der Erbe der anderen Höfe hat keine Aufzeichnungen vorgenommen. In demselben Jahre haben die Einwohner von Tosterglope von einem wüsten Hof in Reesseln (Retzen) eine Wiese in der Bauersee und bezahlen dafür an v. E. drei Mark. Es heißt in der Urkunde: ‚by dem bursee vor Bleckede de wisch gift 3 M. de geven ut den van Tusteglop.’ (Chronik Brohmann 1927)

In einem Verzeichnis über die ‚Burchfestdienste’ werden folgende Verpflichtete aus Tosterglope genannt im Jahre 1593 (Chronik Brohmann 1927)

Ludke Kruse Claus Scharnhof
Diterich Rikmer Wüste (der Hof lag wüste)
Diterich Cordemar Schwieberth Reinecke
Hans Meyer
Peter Wolf Kotere (Kötner)
Claus Wegener Hermann Bruns
Jürgen Knacke Claus Meyer
Die zu leistenden Burgfestdienste bestanden 1. in Landdiensten (Ackerbestellung). 2. in Hand- und Spanndiensten. 3. in der Abgabe von Rauchhühnern. 4. in Arbeiten zur Befestigung der Burg. Jeder hatte drei Burgfesttage zu leisten. Der Veestherr sagte sie an.

Im Jahre 1605 (15.11) waren in Tosterglope als Wehrfähige in der Kriegsrolle für den Goh Barskamp eingetragen.

1.Hans Burmeister
2.Hans Meyer
3.Hanss Nemitz
4.Michel Piepar
5.Lutke Soltau
6.Franz Niesmer
7.Lutke Kreyer
8.Heinrich Strill
9.Clauss Sander
10.Lutke Luthand
11.Dirich Bargen
12.Carsten Schmitt
13.Rohrr (Hellebarde?)

Im Jahre 1679

1. Hans Brunß
2. Hans Meyer
3. Diederich Steltner
4. Siegbert Steineke
5. Claus Scharnhop
6. Claus Wägener
7. Lüetke Strüese
8. Stofer Heitmann
9. Peter Wolf
10. Johann Jacobs

Im Jahre 1693 (geändert von 1593)

(Halbhöfner)
1.Ludke Kruse
2.Diterich Rikmer
3.Diterich Cordemar
4.Hans Meyer
5.Peter Wolf
6.Claus Wegener
7.Jürgen Knacke
8.Claus Scharnhop
9.Wüste (der Hof lag wüst)
10.Schwiebert Reinecke
11.Hermann Bruns (Köthner)
12.Claus Meyer (Köthner)

Untertanverzeichnis des Amtes Bleckede von 1698
(Hellmuth Feilke)

tabelle-1698

Im Jahre 1703

1. Halbhöfner Hans Bruns – Gutsherr v. Estorff zu Neetze
2. Halbhöfner Clauss Soltau – Gutsherr v. Estorff zu Neetze
3. Halbhöfner Peter Meyer – Gutsherr v. Estorff zu Neetze
4. Halbhöfner Jacob Meyer- Gutsherr v. Estorff zu Neetze
5. Halbhöfner Cord Tiedemann – Gutsherr v. Estorff zu Neetze
6. Halbhöfner Daniel Heitmann – Gutsherr v. Estorff zu Barnstedt
7. Halbhöfner Claus Schlicht – Gutsherr v. Estorff zu Barnstedt
8. Halbhöfner Jürgen Wegener – Gutsherr v. Estorff zu Barnstedt
9. Halbhöfner Hans Wolf – Gutsherr v. Estorff zu Barnstedt
10. Halbhöfner Heinrich Reinke – Gutsherr v. Estorff zu Barnstedt
11. Halbhöfner Steffen Reinke – Pfarre zu Barskamp
12. Brinkbesitzer Hans Bruns – Gutsherr v. Estorff zu Neetze
13./14. Brinkbesitzer Hans Meyer – Gutsherr v. Estorff zu Barnstedt

Einwohnerzahl des Dorfes im Jahre 1757 betrug 102 Personen.

Kontribution von den Güter aus Tosterglope anlässlich eines Hagelschadens aus dem Jahre 1763.
Auflistung vom 17. Februar 1764 (Behuf Remission der Winser Marsch.)

NameRthl.ggr.Pf.
Hans Jürgen Bruns-143
Stoffer Schlicht-1310
Johann Hinrich Meyer-144
Hans Schlicht-162
Hinrich Reinke-144
Claus Saucke-132
Johann Sterns Witwe-177
Soltau-152
Claus Tiedemann-153
Bleáe-13 2
Frantz Reinke-156
J. J. Seil (Rademacher Meyer)-33
Summa Tosterglope6226

Die Kontribution war eine Steuer des Landesherrn, die oft aus einem gegebenen Anlass festgesetzt und monatlich erhoben wurde. 1756 gab der Köthner Johann Bruns an, dass er für eine Kothstelle monatlich 4. mgr. 4. pf. Kontribution zahle, das sind 3. ggr. wie sie etwa auch der Köthner Seil für eine Kothstelle bezahlen musste. (genannt im Schreiben des v. Estorff ,,Brinkbesitzer“ genannt wurde.
Die Zahl der Höfe entspricht den bei der Verkopplung 1828/30 vorhandenen 11. Halbhöfen und 2. Kothstellen. Eine Kothstelle hat Seil (Rademacher?) während die zweite (Schmiede) schon mit dem Halbhof Stern (jetzt Wenk) verbunden ist, woraus sich der etwa 3. ggr. höhere Betrag gegenüber einem Halbhof für die Witwe Stern ergibt. Die unterschiedliche Höhe für die Halbhöfe kommt wahrscheinlich aus der Güte der Gebäude, denn den geringsten Betrag zahlt der Bleßen- Hof, den ein Jürgen Hinrich Sauck aus Boitze 1782 als ,,wüsten Hof“ übernahm.

Im Jahre 1769

1. Hans Brunsn Bruns (Zwischenwirt v. Stern)  – Gutsherr v. Estorff zu Neetze
2. Ludolph Burmeister – Gutsherr v. Estorff zu Neetze
3. Claus Tiedemann – Gutsherr v. Estorff zu Neetze
4. Joachim Hinrich Pleß – Gutsherr v. Estorff zu Neetze
5. Klaus Sauke – Gutsherr v. Estorff zu Barnstedt
6. Johann Hinrich Meyer – Gutsherr v. Estorff zu Barnstedt
7. Klaus Schlicht – Gutsherr v. Estorff zu Barnstedt
8. Hinrich Jürgen Bruns – Gutsherr v. Estorff zu Neetze
9. Hans Schlicht – Gutsherr v. Estorff zu Barnstedt
10. Hans Jürgen Meyer (Köthner) – Gutsherr v. Estorff zu Barnstedt
11. Klaus Reineke – Gutsherr v. Estorff zu Barnstedt
12. Georg Sötebeer (Schulmeister)
13. Hinrich Heydmann (Schäfer)
14. Jürgen Meyer (Kuhhirte)

Im Jahre 1788

1. Heinrich Michael(is) für den
verstorbenen Schultzen Hans Schlicht – Gutsherr v. Estorff zu Barnstedt
2. Johann Christoph Wulf – Gutsherr v. Estorff zu Barnstedt
3. Claus Jürgen Sauck – Gutsherr v. Estorff zu Barnstedt
4. Claus Hinrich Meier – Gutsherr v. Estorff zu Barnstedt
5. Claus Jürgen Meier – Gutsherr v. Estorff zu Barnstedt
6. Hans Jürgen Burmeister – Gutsherr v. Estorff zu Barnstedt
7. Hans Heinrich Bruns (Schultze) – Gutsherr v. Estorff zu Neetze
8. Jürgen Heinrich Sauck – Gutsherr v. Estorff zu Neetze
9. Claus Tiedemann – Gutsherr v. Estorff zu Neetze
10. Dorothee Elisabeth Bruns geb. Seedorfen für den verstorbenen Hein. Jürgen
Bruns – Gutsherr v. Estorff zu Neetze

Im Jahre 1830

1. Hans – Heinrich Reinecke
2. Hans – Heinrich Wolf
3. Franz – Heinrich Warnke
4. Johann – Friedrich Saucke
5. Hans – Heinrich Schulz
6. Hans – Heinrich Tiedemann
7. Johann – Heinrich Peatzmann
8. Hans – Heinrich Meyer (Amtsschulze)
9. Hans – Heinrich Scharnhop
10. Karl – Ludwig Schröder
11. Franz – Jürgen Schulz
12. Schrader (Schulmeister)

Im Jahre 1847 (Ablösungsregister)

Hans Heinrich Meyer – Halbhöfner – Gutsherr v. Estorff- Barnstedt
Joh. Heinrich Hagemann – Halbhöfner – Gutsherr v. Estorff- Barnstedt
Heinrich Wilhelm Schröder – Halbhöfner – Gutsherr v. Estorff- Barnstedt
Johann Heinrich Paetzmann – Halbhöfner – Gutsherr v. Estorff- Barnstedt
Hans Heinrich Schulz – Halbhöfner – Gutsherr v. Estorff- Barnstedt
Hans Heinrich Schulz – Köthner – Gutsherr v. Estorff- Barnstedt
Bartels – Abbauer (Schmied) – Gutsherr v. Estorff- Barnstedt
Joh. Friedrich Saucke – Vollhöfner – Gutsherr v. Estorff- Neetze
Heinrich Conrad Schäfer – Halbhöfner – Gutsherr v. Estorff- Neetze
Carl Heinrich Scharnhop – Halbhöfner – Gutsherr v. Estorff- Neetze
Hans Heinrich Tiedemann – Halbhöfner – Gutsherr v. Estorff- Neetze
Heinrich Christoph Meyer – Köthner – Gutsherr v. Estorff- Neetze
Adolf Friedrich Bartels – Köthner (Schmied) – Gutsherr v. Estorff- Neetze

Im Jahre 1869 hatte die Ortschaft Tosterglope 193 Einwohner (Quelle: Ortsregister v. Deutschen Reich 1869).

Im Jahre 1870

1-2. Wilhelm Wenk, Halbhöfner u. Köthner
3. Johann Friedrich Saucke, Vollhöfner
4. Wilhelm Tiedemann, Halbhöfner
5. Jürgen Heinrich Paetzmann
6. Margarethe Meyer u. Miterben
7. Hans Heinrich Scharnhop, Halbhöfner
8. Friedrich Schulz, Halbhöfner
9. Wilhelm Schröder, Halbhöfner
10. Johann Heinrich Hagemann, Halbhöfner
11. Johann Friedrich Reinecke, Halbhöfner
12. Fritz Tiedemann, Anbauer
13. Wilhelm Schulz, Köthner
14. Johann Soltau, Abbauer
15. Ludwig Bartels, Schmiedemeister
16. Wilhelm Saucke, Abbauer
17. Johann Reinecke, Abbauer

Im Grundbuch B. 1. des Jahres 1888 waren folgende Grundbesitzer/in eingetragen

Name Hausnummer Grundsteuerrolle

1. Wenk, Marie geb. Dierks, Witwe des 1-2 1. Tosterglope
Halbhöfners Wilhelm Wenk 47. Barskamp
2. Saucke, Heinrich Friedrich Wilhelm, Vollhöfner 3 2. Tosterglope
3. Tiedemann, Hans Heinrich Wilhelm, Halbhöfner 4 3. Tosterglope
4. Paetzmann, Jürgen Heinrich, Halbhöfner 5 4. Tosterglope
5. Meyer, Karl Heinrich Friedrich, Halbhöfner 6 5. Tosterglope
6. Scharnhop, Karl Heinrich Wilhelm, Halbhöfner 7 6. Tosterglope
7. Schulz, Johann Friedrich, Halbhöfner 8 7. Tosterglope
8. Schröder, Johann Friedrich Wilhelm, Halbhöfner 9 8. Tosterglope
9. Saucke, Marie geb. Hagemann, Ehefrau des 10 9. Tosterglope
Halbhöfners Johann Heinrich Saucke
10.Reinecke, Friedrich Wilhelm, Halbhöfner 11 10. Tosterglope
48. Garge
11.Tiedemann,Johann Friedrich, Anbauer 12 11. Tosterglope
12.Schulz, Johann Heinrich Wilhelm, Köthner 13 12. Tosterglope
13.Bubach, Katharine geb. Peters, Ehefrau des 14 13. Tosterglope
Abbauers Johann Jürgen Bubach
14.Bartels, Heinrich Friedrich Hartwig Ludwig 15 14. Tosterglope
Schmiedemeister
15.Wöhlke, Jürgen Heinrich Wilhelm, Anbauer 16 15. Tosterglope
16.Reinecke, Johann Heinrich, Anbauer 17 16. Tosterglope
17.Realgemeinde Tosterglope 18. Tosterglope
18.Realgemeinde Tosterglope 19. Tosterglope
19.Meyer, Wilhelm Ernst Friedrich, Schneider 20 23. Tosterglope

Schaf, Kuh und Schweinehirten der Gemeinde.

Kuhhirte Jochen Jacobs 1657
Kuhhirte Clauß Vogelsang 1665 gestorben
Kuhhirte Jochim Klingemann 1674
Kuhhirte Johann Jacobs (1679)-1699
Kuhhirte Jürgen Bauche 1699
Kuhhirte Jürgen Krumstroh – am 11.01. 1706 verstorben
Kuhhirte Casten Talgen 1710
Kuhhirte Ludwig Stelter 1769
Schäfer Jürgen Schmidt 1703, ging dann nach Horndorf
Schafhirte Claus Wolter 1746
Schafhirte Hinrich Heydmann 1769
Schäfer Gerstenkorn 1770 /72
Schafhirte Konau 1780
Schäfer Hans Jürgen Grote 1825
Schäfer Joh. Heinr. Zacharias 1828
Schafhirte Schulzen 1859
Schäfer Penz 1869

Schweinehirte Ritscher 1755
Schweinehirte Hans Schlicht 1758
Schweinehirte Stelter 1768
Hirte Joh. Friedr Warner 1767
Hirte Christoph Hinrich Feucht 1777/ 1786
Hirte Lothar Bruns 1792
Hirte Jürg. Christoph Meyer 1828
Hirte Jürgen Meyer 1832
Hirte Jürgen Heinrich Meyer 1841
Dorfhirte Joh. Heinrich Schulz 1846/ 1873, Häusling 1859
Schweinehirte Hinrich Schulte (Häusling) 1848

Kuhhirte Hinrich Meier bis 1678 in Köhlingen
Schäfer Krusen 1702 in Köhlingen
Schäfer Tönjes Römstedt, 1710 in Köhlingen
Schäfer Joh. Warncken gestorben um 1737 in Köhlingen
Schäfer Hans Chr. Schultz 1799 in Köhlingen
Schäfer Joh. Friedr. Reinecke 1851 in Köhlingen

Hirte Joh. Joachim Wolf in Köhlingen 1789
Hirte Joh. Heinrich Stowe in Köhlingen 1789
Hirte Jürg. Christoph Reineke 1846 in Köhlingen
Hirte Jürg. Hinr. Grimmel 1846 in Köhlingen
Hirte Jürgen Christoph Meyer zu Köhlingen 1832/ 1855

Schäfer Hans Hinrich Petersen 1711 in Schieringen
Schäfer Albert Christoffer Manke 1713 in Schieringen
Schafmeister Joh. Chr. Pauch 1793 in Schieringen

Tosterglope hat einst drei Gemeindehirten gehabt. Bis in das 19. Jh. hinein ist noch ein Schweinehirt im Orte tätig gewesen. Das Tuthorn des ‚Sweens’ war zuletzt so schadhaft, dass es mit Pech ausgebessert wurde. Die Schweine wurden zur Mastzeit in den Wohld, die Schafe auf die weite alte Heide und die Kühe entweder auf die Grasungen in der Nähe des Barmbecks oder auf die Brache und die nach Bergung der Ernte wieder zur Gemeindeweise gehörenden Äcker getrieben. Am frühen Morgen ließ der Hirte sein Tuthorn erschallen. Eiligst wurden die Hoftore geöffnet. Der Hirte sammelte seine Schützlinge und zog mit ihnen den gewohnten Weg zu der Weide. Am Abend zeigte lautes, lustiges Tuten die Rückkehr der Herden an und zufrieden öffneten die Eigentümer ihre Hoftore, um die satten Tiere in Empfang zu nehmen.

Die Hirten führten ein beschauliches Dasein. ‚Sween’ Schäfer und Kuhhirte waren von allen geachtet, da sie die Krankheiten des Viehes zu behandeln verstanden, einige unter ihnen auch wohl durch allerlei Wurzeln, Blätter, Blüten und Beeren Menschenleiden heilen konnten. Große Kosten verursachten sie der Gemeinde nicht. Was hatten so alte Leute auch viele Bedürfnisse!!! Speis und Trank erhielten sie von den Besitzern, dazu jährlich als Kleidung je eine Beiderwandhose und einen Kittel. Ein Rock für den Kirchbesuch reichte für das ganze Leben. Die nötigen Taschengelder konnten sie sich bequem durch Korb flechten, Besen binden, Harken machen, Löffel schnitzen, Stricken und dergleichen Fertigkeiten verdienen. Die Hirtenkote lag in der Mitte des Dorfes auf dem bereits schon mehrfach erwähnten freien Platz.

Da der Barskamper Wald etwa 2000 Schweinen genügende Mast gewährte, ist es wohl zu erklären, dass der Viehbestand der Einwohner von Tosterglope in den alten Zeiten in der Hauptsache aus Schweinen bestand. Schafe durften ebenso wie die Schweine nur von Michaelis ab eingetrieben werden. Kühe und Pferde dagegen im Frühjahr nur ganz vereinzelt. Die Pferde wurden wahrscheinlich auf eingehegte Weiden getrieben.

Nachtwächter der Gemeinde

Hinrich Schulte (Häusling u. Schweinehirt) ab Sept. 1848

Schmiedewerkstätten

Schmied Harm Brunß 1676
Schmied Herman (Hans) Brunß um 1680 bis 1714 (gest.)
Schmied Johann Brunß 1706
Schmied Jürgen Schäfer 1706 (Gevatter im Kirchenbuch zu Barskamp)
Schmied Bruns 1772
Schmiedemeister u. Hauswirt Joh. Henr. Stern 1783
Schmied Franz Jürg. Jaritz 1798
Hufschmied u. Hausw. Franz Heinr. Wraneke 1821
Schmied Adolf Friedrich Bartels 1837
Schmied Ernst Albrecht 1930
Schmied Kurt Niehoff 1950

Feld u. Holzhüter Wildhüter u. Pfänder der Gemeinde

Holzhüter Jürgen Heinrich Schulte 1825
Holzwärter Heinrich Schulz 1832
Feld u. Holzhüter u. Wildhirte Porip bis 1847 (aus Krankheitsgründen ausgeschieden).
Feld u. Holzhüter u. Wildhirte Schneider (Häusling) Paetzmann ab Okt.1847.
Feldpfänder Häusling Timme ab März 1857.
Feldpfänder u. Schafhirte Schulzen ab Febr. 1859.
Feld u. Forstpfänder Häusling Joh. Friedrich Schulz ab Juni 1867.
Feldhüter u. Arbeitsmann Christoph Peters ab Febr.1875 (wohnte im Hause der Fam. Piko).
Feldhüter u. Pfänder Nicolaus Paetzmann ab Mai 1878.
Feld u. Forsthüter Altenteiler Heinrich Wilhelm Meyer aus Harmstorf (es fand sich kein anderer) ab Dez. 1888

Revierjäger Friedrich Carl Christian Scheibe zu Tosterglope 1848
Forstaufseher (königlicher) in Tosterglope Heinrich Christian Ferdinand Fricke 1888

Rademacher und Stellmacher der Gemeinde

Rademacher Hans Meyer 1696 (Die Kothstelle mit Stellmacherei übernahm durch Vertrag mit dem Gutsherrn v. Estorff in Barnstedt vom 2. Oktober 1696 der Rademacher Hans Meyer aus Tosterglope als ,,wüste Kothstelle“).
Rademacher und Interimswirt J. J. Seil 1764 (heiratete eine Witwe Meyer)
Rademacher Hans Jürgen Meyer 1772 (wohl ein Sohn eines verstorbenen Rademacher Meyer, der noch als Rademacher im Hause seiner Schwester verheiratete Schulz seine Tätigkeit mit ausübte.)
Stellmacher Schulz 1869 (Familie Schulz = Johann Hinrich Schulz heiratete im Jahre 1763 die Tochter des verstorbenen Rademacher Meyer. Die Kotstelle war 1900 noch in derer Besitz.)

* Vollhöfner (Halb-, Drittel-, Viertel oder Achtelhöfe): Die Höfe wurden auch zum teil Meier-, Schultz, oder Burmeisterhöfe genannt, und waren die Amtshöfe des Dorfes. Sie bestanden aus 4 Hufen = 120 Morgen Land, und waren Spanndienst sowie dem Handdienst dem Grundherren verpflichtet.

** Köthner (Groß-, Kleinköthner): Sie besaßen weniger Ackerland als die Höfner, es gab aber auch Ausnahmen. Die Köthner waren nur den Handdienst verpflichtet. Ihre Häuser lagen außerhalb des Rundlings.

*** An-, Bei- und Abbauer (Brinksitzer): Sie waren Handwerker, Tagelöhner oder die Altenteiler eines Hofes. Der Grundbesitz bestand größtenteils aus ein Stück Gartenlandes, das sie beackerten. Sie waren keinen Dienst verpflichtet.

****Häuslinge (Einlieger, Inquilinen): Sie wohnten zur Miete auf den bisher genannten Höfe und Stellen, und verdienten ihr Geld in Tagelohn bei der Ernte usw. oder mit spinnen und weben. Auch sie waren keinen Dienst verpflichtet.

Neubelegung eines wüsten Halbhofes

Amt Bleckede, Cameralia, Acta Den in Tosterglope befindlichen von Gutherrschaftlich von dem von Estoff zu Neetze redevierenen wüsten Halbhof und dessen Bebauungsbetrag 1755 -1756 Nr. 1-3

Actum Bleckede d. 22 März 1756 Am heutigen Tage erschienen vor hiesigen Amte Johann Bruns, aus Tosterglope und erbittet sich den in Tosterglope befindlichen wüsten Halben Hof wovon mir die Ländereien unter sich habe und davon monatlich 10 gg. auch für die ……, als….. für…… bebaut wäre, 3 ggf. entrichte binnen Jahr und Tag, nach eine….. des Holzes an die Reihe zu bringen, und über her die übrigen Pracstanda als an seinen Gutsherrn, dem Drosten von Estoff zu Neetze jähl. 18 mgf. und in die Amts Register für burgevest Lager mgf 4 gg. zu bezahlen oder 1 1/2 Tage in Natura abzudienen und wolle er Erfüllung seines Versprechens alle seine Haab und Güther unverständlich verschreiben.